Im Lehrplan heißt es dazu:
„In der Jahrgangsstufe 10 erwerben die Schüler folgendes Grundwissen:
Zwei Aufgaben sollen die Umsetzung des Grundwissens verdeutlichen (Vgl. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung: Grundwissen und Kompetenzorientierung am Gymnasium. Jahrgangsstufe 9 und 10. München, o.J., Seite 59 - 60.):
1. Ermitteln Sie mit Hilfe der einschlägigen Artikel des Grundgesetzes, wie die Wahl bzw. Bestellung des Bundestags, des Bundeskanzlers und des Bundesverfassungsgerichts geregelt ist.
Bei der Bearbeitung der Aufgabe, die die Anforderungsebenen 1 (Reproduktion) und 2 (Anwenden) umfasst, ermitteln die Schüler anhand des Grundgesetzes die entsprechenden Artikel, wobei grundlegende fachspezifische Kompetenzen wie der Umgang mit dem Grundgesetz und das Verstehen verfassungsrechtlicher Texte gefordert sind. Ferner zeigen die Schüler Verständnis für die Bedeutung des Grundgesetzes als Grundlage für die demokratische Legitimation der Verfassungsorgane.
2. Erörtern Sie die Bedeutung politischen Engagements für eine funktionierende Demokratie.
Diese Aufgabe ist der Anforderungsebene 3 (Reflexion) zuzuordnen. Bei der Bearbeitung sollen die Schüler auf die vielfältigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger im politischen Prozess eingehen, wobei sie ihre Sachkenntnisse nachweisen. Darüber hinaus ist die Aufgabe jedoch auch demokratie- und werteorientiert angelegt. Die Aufgabe zielt auf den Nachweis von Urteilskompetenz.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung des Grundwissens im Fach Sozialkunde für die Jahrgangsstufe 10.