Der Leiter der Polizeiinspektion Marktredwitz Robert Würstl informierte die 5. Klassen des Otto-Hahn-Gymnasium über das Thema „Amoklage“.
Noch während der Leiter der Polizeiinspektion Marktredwitz Robert Würstl vor den Schülerinnen und Schülern der 5. Klassen des Otto-Hahn-Gymnasiums über das Thema „Amoklage“ sprach, kam die Meldung über die Vorgänge in Ansbach. Aktueller und dringender hätte das Thema für die Neulinge an der Schule nicht sein können. Der Polizeisprecher führte aus, dass Hellhörigkeit und Wachsamkeit geboten seien, um Amoktaten an der Schule zu verhindern. Er führte einige Indizien an, die zur Aufmerksamkeit aufriefen: mittelbare und unmittelbare Drohungen von Schülern gegenüber Lehrkräften und Anzeichen gesteigerten Interesse an Waffen bei einzelnen Schülern. Auch sollten Äußerungen von Schülern über die Verfügbarkeit, Griffnähe und den angeblichen Besitz von Waffen hellhörig machen. Das Ankündigen oder Signale, die auf eine Straftat hinweisen, wie aggressives Verhalten auf dem Schulweg, Rückzug aus dem Freundeskreis, vermehrtes Spielen von gewaltverherrlichenden Video- oder Computerspielen oder Ankündigen in Chatrooms/SMS verdienen größte Wachsamkeit. Polizeihauptkommissar Würstl betonte, dass derartige Meldungen kein „Verraten“ oder „ Denunzieren“ beinhalte, sondern dem Schutz der Mitschüler und der Lehrer zuzurechnen seien. Im Ernstfall müsse man den Weisungen der Lehrer und der Einsatzkräften der Polizei Folge leisten.
Parallel zu den Ausführungen der Polizei informierte in den gleichen 5. Klassen Stadtbrandinspektor Harald Fleck über die richtige Verhaltensweise im Brandfall. Dabei gelte die Maxime, dass in erster Linie Brandfälle zu verhindern seien. Sollte es dennoch dazu kommen, gelten die Verhaltensweisen: „Ruhe bewahren“, „Brand melden“ „in Sicherheit bringen“. An der Schule gebe es genaue Verhaltensregeln, die auch in einem angesagten und einen unangesagten Brandfall geübt werden. Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen gelte: Menschenrettung geht vor. Den Weisungen der Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Die Feuerwehr hat im Alarmfall das Hausrecht.
Alfons Prechtl