Die Cicero-Rede und die Gerichts-Wirklichkeit

Die Klasse 10c vor dem Amtsgericht Wunsiedel, wo man öffentlichen Verhandlungen beiwohnen konnte.

Gewisse Fragen sind so alt wie die Menschheit, sie tauchen immer wieder auf, bedürfen einer Klärung oder sind sogar in einer Gemeinschaft unentbehrlich. Zu ihnen gehört sicherlich die Frage nach Recht, Gerechtigkeit und Wahrheitsfindung. Im Lateinunterricht der 10. Jahrgangsstufe des G 8 wird obengenannte Thematik an Hand einer Cicero-Rede behandelt. Studiendirektor Alfons Prechtl hatte in der Klasse 10c die Rede Ciceros für den Dichter Archias ausgewählt und mit den Schülerinnen und Schüler gemeinsam bearbeitet. Cicero verteidigt dabei den Dichter Archias, der der Bürgerrechtserschleichung angeklagt war. Als Verteidiger plädiert Cicero für einen Freispruch. Der Lateinunterricht zielte darauf ab, die verschiedenen Argumentationstypen zu erkennen, zu prüfen und zu hinterfragen.
Eine Überprüfung der Argumentationstypen sollte bei einem Besuch anlässlich mehrerer öffentlicher Prozesse im Amtsgericht Wunsiedel erfolgen. Begleitet wurde die Klasse außerdem von Studienrätin Kerstin Häcker, die an der Schule die Fächer Wirtschaft Recht unterrichtet und die Schüler und Schülerinnen mit den formalen Begebenheiten vor und bei Gericht vertraut gemacht hatte. Wenn auch nicht das Thema Bürgerrechtserschleichung auf der Tagesordnung stand, so waren doch Einbruch, Sachbeschädigung und Beleidigung genauso interessant. Zur Überraschung aller wurde in einem Prozess ein Angeklagter aus dem Gerichtssaal heraus verhaftet, weil er betrunken zur Verhandlung erschienen war. Der Richter, der Staatsanwalt und der Rechtsanwalt erklärten sich bereit, den Schülerinnen und Schülern die einzelnen Schritte der Verhandlungen zu erklären, wobei immer wieder betont wurde, wie wichtig die Aussagen sowohl des Angeklagten als auch der Zeugen seien. Man könne nicht immer davon ausgehen, dass am Ende „alles klar“ sei, sondern manchmal müsse das eine gegen das andere abgewogen werden. Die Klasse 10c verließ nach drei Stunden das Amtsgericht mit dem Gefühl, nicht nur einen staatsbürgerlichen Anschauungsunterricht erhalten zu haben, sondern auch in der Gewissheit, dass Latein motivieren kann. Alfons Prechtl
FRANKENPOST 24.03.2010

 

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