Entfall der Maskenpflicht

Die Maskenpflicht endet im gesamten Schulgebäude ab dem 03. April 2022.

Dies gilt

  • im Unterricht,
  • auf den Begegnungsflächen (Gänge, Treppenhäuser, Aula, Toiletten, …) und
  • in Räumen, die von schulischen Ganztagsangeboten und von der Mittagsbetreuung genutzt werden,
  • jedoch nicht im ÖPNV.

Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt für

  • Schüler*innen,
  • schulisches Personal (Lehrkräfte, Verwaltung usw.) sowie
  • alle Besucher*innen.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus empfiehlt aber weiterhin allgemein das freiwillige Tragen einer Maske, vor allem auf den Begegnungsflächen sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse.

Bitte beachten Sie hierzu auch das folgende PDF: Elterninformationsschreiben .