Gemeinsame Klassenelternversammlung (aller Jgst.) mit Neuwahl des Elternbeirates

Liebe Eltern,

anbei die Informationen zur gemeinsamen Klassenelternversammlung und Elternbeiratswahl am kommenden Donnerstag, den 08.10.2020. Wir haben noch die Ergänzung des schulischen Hygienekonzepts zu Ihrer Information angefügt. Bei Einhaltung aller Bestimmungen sollte einer sicheren Durchführung des Abends nichts im Wege stehen. Zusätzlich haben wir das Programm auf das unbedingt Wesentliche zusammengekürzt, sodass Ihre Präsenz an der Schule so kurz wie irgend möglich gestaltet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stefan Niedermeier, Schulleiter

 

Gemeinsame Klassenelternversammlung (aller Jgst.) mit Neuwahl des Elternbeirates am Donnerstag, den 08.10. 2020, ab 18.00 Uhr

Die Auftaktveranstaltung vor den einzelnen Klassenelternversammlungen finden in der Aula nach folgendem Plan statt:

Uhrzeit

 

Referenten bzw. Vortrag
18.00 – 18.05Begrüßung durch den Schulleiter
18.05 – 18.20Vorstellung Kandidaten Elternbeiratswahl und Neuwahl des Elternbeirates (Moderation: OStD Niedermeier)
18.25-

ca. 19.15

Klassenelternversammlungen in den jeweiligen Klassenzimmern:

5c: Ausgabe der iPads (Leihgeräte) durch StR Pittner und Team

8. Jgst.: Verbleib in der Aula und Informationen zur ILV durch OStRin Konz (anschließend gehen auch die Eltern der 8. Jgst. in die Klassenzimmer)

ab 19.25Bekanntgabe des Ergebnisses der Elternbeiratswahl per Durchsage
19.30 – 20.00Begrüßung und Amtseinführung der neuen Elternbeirate durch OStD Niedermeier

 

Rechtliche Regelungen zur Elternbeiratswahl:

Die Neuwahl des Elternbeirats findet auf Grundlage der §§ 14 und 16 BaySchO sowie Art. 66 BayEUG statt. Die Wahl wird gem. § 14 (2) Satz 2 BaySchO fristgerecht „spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn durchgeführt“.

„Wahlberechtigt [sind dabei] alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind haben, das die betreffende Schule besucht“ sowie „die früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler“ (siehe § 14 (1) Satz 1 BaySchO). Lt. § 14 (1) Satz 3 BaySchO bzw. § 13 (3) Satz 2 BaySchO kann „für jedes Kind der Klasse nur eine Stimme abgegeben werden.“

Art. 66 (1) Satz 1 BayEUG legt ferner fest, dass „für je 50 Schülerinnen und Schüler einer Schule […] ein Mitglied des Elternbeirates zu wählen“ ist. Am Otto-Hahn-Gymnasium Marktredwitz sind daher 12 Elternvertreter durch Wahl zu bestimmen. Die Amtszeit des neu gewählten Elternbeirates „beträgt zwei Jahre“ (siehe dazu § 16 (1) Satz 1 BaySchO).


Zur Information erhalten Sie weiterhin eine Übersicht über die Klassenräume und Klassenleiterteams:

KlasseRaum 

Klassleiterteam

 

5a41Herr BleierHerr Nolda S.
5b43Frau Schmidt K.Herr Dr. Schmidt Th.
5c44Herr EhbauerHerr Pitterling
5d45Frau GroßFrau Seibt
6a208Frau ErnstbergerFrau Theiss
6b209Frau SertlFrau Zölch
6cMZWHerr BraunHerr Dr. Nagengast G.
7a1Frau KanHerr Schmidt J.
7b2Herr BachmannFrau Bernhardt
7c4Herr DaubnerFrau Nolda Ch.
8a5Frau KrankHerr Reuschel
8b15aFrau BalserFrau Messer
8c15bHerr DoleschalFrau Roppelt-Ünlü
9a145Herr KraußFrau Möller-Hartung
9b146Herr DotzlerFrau Greger J.
9c147Frau Dr. Nagengast U.Frau Schöpe
9d48Frau HäckerHerr Hartung
10a10Frau KonzFrau Waller
10b7Frau DollingHerr Greger R.
10c9Frau DanielFrau Hüttel
11bei Bedarf: GeoraumStark
12bei Bedarf: GeoraumWeyer

 

Anmerkungen zu den Klassenelternversammlungen:

Die Schulleitung bittet die Kolleginnen und Kollegen neben der gewissenhaften Durchführung der Wahl der Klassenelternsprecher auch noch einmal eingehend das Hygienekonzept der Schule, welches über die Homepage zugänglich und im Klassenleiterpaket enthalten gewesen ist, zu besprechen. Dabei ist auch noch einmal eindringlich auf die Einhaltung der Pausenbereiche sowie auf ein angemessenes Verhalten in der Mensa (mit entsprechenden Abständen und der Beachtung der Abstandsmarkierungen) einzugehen.


Ergänzungen zum Hygienekonzept der Schule für die Klassenelternversammlung am 08.10.2020:

  1. Sollten mehr als 100 Besucher in die Aula kommen, so werden die Eltern nach Stufen getrennt (die konkrete Trennung wird über Mikrofon je nach Zahlenlage bekannt gegeben).

Als Ausweichräume stehen die Mensa und der Chorsaal zur Verfügung.

  1. Alle Besucher* tragen auch in der Aula Mund- und Nasenschutz. Die Schule hält genug Reservebestände vor.
  2. Alle Besucher kommen ausschließlich über den Haupteingang in die Aula, werden von Mitgliedern der Schulleitung, der Hygienebeauftragten und Mitgliedern des Kollegiums in Empfang genommen: Sie desinfizieren ihre Hände und erhalten für jeden Schüler*, den sie vertreten, jeweils einen Stimmzettel und einen Stift, der nicht zurückgegeben werden muss.
  3. Die Aula ist so eingestuhlt, dass
    1. die Mindestabstände zwischen den Besuchern* eingehalten werden
    2. sich nicht mehr als 100 Besucher *und Referenten* im Raum befinden.
  1. Mikrofone haben einen Plastiküberzug und werden vor der Weitergabe jeweils desinfiziert.
  2. Es stehen mindestens 4 Wahlurnen an den 4 Ecken der Aula bereit, um Zusammenballungen bei der Stimmabgabe zu vermeiden.
  3. Es befinden sich weiträumige Toilettenanlagen an der Aula, die sicherstellen, dass auch hier Mindestabstände eingehalten werden können.

 

Marktredwitz, 06.10.2020

OStD Stefan Niedermeier M.A.                                         OStRin Kristina Schmidt

Schulleiter                                                                              Hygienebeauftragte