Rechtsfragen im Netz und Medienethik

Viele nutzen täglich ihr Smartphone, manchmal lassen wir uns dabei zu emotionalen Äußerungen hinreißen, zu Kommentaren, die wir wenig bedenken. Glücklicherweise wird dabei nicht oft § 186 Strafgesetzbuch: Üble Nachrede oder § 187 Strafgesetzbuch: Verleumdung tangiert, dennoch ist Cybermobbing ein ernstes Thema, dem sich auch die Schulen vermehrt stellen müssen. Auch das Otto-Hahn-Gymnasium blieb davon nicht verschont. Jeder zehnte deutsche Heranwachsende ist online bereits gemobbt worden. Anders als früher, als Beleidigungen im Schulhof ausgetauscht wurden, bleiben schmähende Einträge im Internet dauerhaft einsehbar und verbreiten sich auch noch. Eine aktuelle Studie zeigt: Eltern, Lehrer und Schüler kennen zwar das Problem, aber zu selten Lösungswege.  Das Problembewusstsein der gesamten Schulfamilie zu schärfen ist das Ansinnen der Schulleitung, ganz im Sinne der Initiative des Kultusministers Bernd Sibler „Werte machen Schule“. Hierbei liegen die Akzente in der Werte- und Demokratie-Erziehung. Der spezielle Schwerpunkt im Schuljahr 2018/19 liegt auf der Wertebildung in der digitalen Welt. Gerade vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen wie dem digitalen Wandel, Extremismus, Gewalt und Fake News sei es wichtig, so Sibler, den jungen Menschen „einen starken ethischen Kompass als Richtschnur für ihr Handeln“ mitzugeben. Alle möchten, dass junge Menschen sich aktiv für ein Miteinander in unserer Gesellschaft engagieren, das von gegenseitigem Respekt und Zivilcourage geprägt ist.

Das Otto-Hahn-Gymnasium versucht, dahingehend nachhaltige Lösungen zu finden, denn einerseits sind beispielsweise Smartphones aus dem Alltag von Jugendlichen nicht mehr wegzudenken, andererseits birgt diese Art der Kommunikation Gefahren, denen sich viele Jugendliche nicht bewusst sind. Neben der Möglichkeit des Telefonierens rücken andere Funktionen ganz klar in den Vordergrund. Instant Messenger, wie z.B. WhatsApp, haben die klassische SMS abgelöst und bieten ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation. In sogenannten Chats tauschen sich die Schülerinnen und Schüler über Hausaufgaben oder wichtige Termine aus. Oft werden diese Chats natürlich zur privaten Kommunikation genutzt. Die Paragraphen 22 KUG/KunstUrhG: Recht am eigenen Bild, 201 Strafgesetzbuch: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder 201a Strafgesetzbuch: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen kennen nur die Wenigsten.

Der bereits im Juni zum Vortrag mit Workshop eingeladene Wirtschaftsinformatiker Philipp Steuber zeigte in der Unterrichtseinheit für die 7. und 9. Klassen viele verschiedene Aspekte zum Umgang mit Messengern, der Kommunikation miteinander im Klassenchat und des Cybermobbings. Im innovativen Planspiel lernten die Schülerinnen und Schüler induktiv, wie der Umgang miteinander respektvoll gestaltet werden kann. Im Rahmen der Klassenelternabende für die 9 und 10. Jahrgangsstufe referierte Steuber nun vor den Eltern. Philipp Steuber, selbst Digital Native, weiß, dass Eltern technische Details und Hintergründe nicht zur Gänze kennen und frischt Vieles, was man eventuell schon einmal wusste, wieder auf. Im Besonderen werden auch juristische Details beim Umgang mit dem Smartphone zuhause behandelt. Die Eltern erfahren, wie sie dem eventuellen „Stress“ aus dem Weg gehen können, was die neuen Datenschutzrichtlinien für den Einzelnen bedeuten und wie man verantwortungsvoll neue Medien nutzt. Das Otto-Hahn-Gymnasium wird Zusatzangebote zum Thema „Wertebildung in der digitalen Welt“ weiter vertiefen, um möglichst vielen zu verdeutlichen, dass Smartphones & Co. hilfreich sind und vielfältige Möglichkeiten eröffnen, wenn man sich an die Regeln hält bzw. der ethische Kompass funktioniert.