Schulbetrieb nach Pfingsten

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

von einigen wahrscheinlich schon sehnlichst erwartet, von anderen evtl. befürchtet: Ab 15.06. müssen wieder alle Schüler(innen) am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn auch im wöchentlich wechselnden Schichtbetrieb (Gruppe A und Gruppe B). Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, Sie müssen sich aber keine Sorgen machen! Wir haben alles vorbereitet, damit das Unterrichtsgeschehen sicher und reibungslos verläuft. Dazu haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine Mail oder rufen Sie uns an (09231/96240):

Eingangs- und Pausenregelung ab 22.06.2020

Klassenteilungen (Achtung: Änderungen)

Hygienemaßnahmen

Die Schülerinnen und Schüler der Jgst. 7 – 10 werden nach Pfingsten wie folgt im OHG begrüßt:

  • Jgst. 7/8: Versammlung in der Aula ab 7.45 Uhr; danach: planmäßiger Unterricht
  • Jgst. 9/10: Unterricht nach Plan ab 7.45 Uhr; anschließend: Versammlung in der Aula ab 8.50 Uhr; danach: Pause.
  • Das Procedere wird eine Woche später für die Gruppe B wiederholt.

 Leistungserhebungen

Beachten Sie bitte das KMS von dieser Woche, dessen wichtigste Passagen ich Ihnen hier zitiere:

„Leistungserhebungen

Wie sich aus dem bereits erwähnten Schreiben vom 13. Mai 2020 ergibt, sind , um die Zeit für die Behandlung der Stoffgebiete möglichst umfassend zu nutzen, in den verbleibenden wenigen Präsenzwochen Leistungserhebungen nur in Form kleiner Leistungsnachweise und nur in engem Rahmen möglich. Freiwillige Leistungsnachweise sind damit faktisch nur in diesem Rahmen zur Notenverbesserung grundsätzlich weiter möglich. In der praktischen Umsetzung werden dafür die im KMS vom 13. Mai 2020 genannten kleinen Leistungsnachweise, insbesondere Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge, genutzt werden können. Auf Grund der knappen zur Verfügung stehenden Zeit wird dabei die Priorisierung entsprechender Wünsche der Schülerinnen und Schüler empfohlen, die bestimmte notenmäßige Voraussetzungen der GSO (§ 31 Abs. 1, § 33 Abs. 1 oder § 67 Abs. 1) noch nicht erfüllen.

Nachprüfung

Da Inhalt und Zweck im Wesentlichen identisch wären, kann eine Nachprüfung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis einschließlich 9 zusätzlich zu einer Ersatzprüfung im selben Fach nicht beantragt werden, wohl aber in anderen Fächern.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Regelung zur Nachprüfung in § 33 GSO zum 1. August 2020 klarstellend wie folgt geändert werden soll:

In Abs. 4 (§33 GSO) wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Wer im Rahmen der Nachprüfung bereits in einem Vorrückungsfach eine Note erzielt, aufgrund derer er hätte vorrücken dürfen, muss nicht zur weiteren Nachprüfung antreten.“

Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
„Reichen die in der Nachprüfung erzielten Noten zusammen mit den übrigen Noten für das Vorrücken aus, wird das Bestehen der Nachprüfung und das Vorrücken festgestellt. In einem neuen Jahreszeugnis werden die jeweils besseren Noten aus Jahresfortgang oder Nachprüfung eingetragen. Das Zeugnis erhält einen Vermerk darüber, welche der Noten auf der Nachprüfung beruhen.“

Diese schülerfreundliche Regelung kommt nach ihrem Inkrafttreten am 1. August 2020 schon für die Nachprüfungen in den letzten Tagen der Sommerferien des Schuljahres 2020/21 zum Tragen. Da es sich nur um eine Klarstellung handelt, können die Schülerinnen und Schüler schon jetzt von ihrer Geltung ausgehen.“

Auch hier gilt: Es wird so schülerfreundlich wie möglich verfahren. Keine Schülerin und kein Schüler soll wegen der Corona-Krise schulische Nachteile erleiden.

Schöne Pfingstferien! Wir freuen uns darauf, euch – liebe Schülerinnen und Schüler – wieder bei uns begrüßen zu können!

Stefan Niedermeier M.A., Schulleiter