Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 27. April 2020 für die Jahrgangsstufe 12 und Abiturprüfung 2020

 

 

Liebe Abiturientinnen, liebe Abiturienten, liebe Eltern,

anbei die am heutigen 20.04. frisch hereingekommenen Bestimmungen hinsichtlich des Abiturs 2020. Wir werden Sie weiter informieren!

Ihr

Stefan Niedermeier M.A., Schulleiter

 

 

 

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

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Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 27. April 2020 für die Jahrgangsstufe 12 und Abiturprüfung 2020

 

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Unterricht in der Q12

Die Präsenzunterrichtszeit vom 27.04.2020 bis zum 19.05.2020 dient ausschließlich der Vermittlung von bis zur Schulschließung im März noch nicht behandelten abiturrelevanten Inhalten sowie der Vorbereitung auf die Abi- turprüfungen. Die Schülerinnen und Schüler besuchen ausschließlich die Kurse in ihren Abiturfächern. Leistungserhebungen für Q12.2 finden in die- ser Zeit nicht statt. Grundsätzlich wird die Notenbildung für das Kurshalb- jahr 12.2 entweder aus bereits in Q12.2 erbrachten Leistungen und/oder aus einer Hochrechnung der Note aus den Ergebnissen der Halbjahre 11.1 bis 12.1 erfolgen. Dabei wird die jeweils günstigere Berechnungsvariante herangezogen. Genaue Vorgaben für die Notenberechnung erhalten Sie umgehend nach einer weiteren Abstimmungsrunde mit den Verbänden.

Im Hinblick auf den erforderlichen Infektionsschutz bitte ich Sie um strikte Beachtung der Hygienemaßnahmen, die Ihnen mit einem eigenen Schreiben des Staatsministeriums übermittelt werden. Dazu gehören u.a. das Abstandsgebot (mind. 1,5 m) und eine Höchstgrenze von 15 Schü- lerinnen/Schülern je Unterrichtsgruppe. Es wird daher vielfach nötig sein, Kurse aufzuteilen. Zum anderen sind – je nach Situation vor Ort – geeignete Maßnahmen zu treffen, um vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende, bei Pausen oder beim Stundenwechsel die Zahl der Begegnungen und Kontakte verschiedener Personen möglichst gering zu halten. Da die Stundenpläne der einzelnen Schülerinnen und Schüler in der Q12 möglicherweise nur bedingt kompakt gestaltet werden können, sind ggf. zusätz- liche Vorkehrungen nötig, um die Einhaltung des Abstandsgebots auch bei Freistunden sicherzustellen.

Auch bezüglich der sog. Risikogruppen bei Lehrkräften und Schülerin- nen und Schülern erhalten Sie schnellstmöglich weitere, mit dem Gesundheitsministerium abgestimmte Informationen.

Abiturprüfung 2020

Wie mit KMS vom 18.03.2020 und KMS vom 31.03.2020 bereits mitgeteilt, beginnen die Abiturprüfungen am Mittwoch, 20. Mai 2020. Der darin kommunizierte Terminplan wird beibehalten. Dadurch wird einerseits eine aus- reichende unterrichtsgebundene Vorbereitungszeit für alle Schülerinnen und Schüler auf die diesjährige Abiturprüfung sichergestellt; andererseits können die schriftlichen Abiturprüfungen dadurch so zeitnah erfolgen, dass die ohnehin arbeitsintensive Phase am Schuljahresende nicht noch weiter belastet wird und genügend Zeit bleibt für die Korrekturen, für die mündli- chen Zusatzprüfungen sowie auch für evtl. notwendig werdende Nachter- mine. Damit wird für alle Beteiligten größtmögliche Planungssicherheit geschaffen, weitere Eingriffe in die bestehenden Terminpläne sind dadurch zunächst nicht notwendig.

Hinweise zu weiteren Themenbereichen, die insbesondere die Jahr- gangsstufen 5 mit 11 betreffen, erhalten Sie ebenfalls in den nächsten Tagen.

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, ich weiß, dass Sie den schrittweisen Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht mit aller Kraft und allem Geschick und wohl heuer auch mit einem hohen Maß an Improvisationsvermögen im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler begleiten werden. Dafür danke ich Ihnen sehr.

Für die bevorstehenden Wochen wünsche ich Ihnen und Ihrem Kollegium viel Kraft und Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen gez. Präbst Ministerialdirigent