Für alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht in allen Unterrichtsstunden und bei sonstigen Unterrichtsveranstaltungen. Volljährige Schülerinnen und Schüler haben diese Pflicht durch den in ihrer eigenen Willensentscheidung stehenden Besuch der Oberstufe freiwillig übernommen. Die Absenzenregeln wurden allen Schülerinnen und Schülern der Oberstufe zu Beginn des Schuljahres vorgestellt.
Absenzenregelung in der Oberstufe Entschuldigung Oberstufe OHG Umgang mit ärztlichen Attesten