Umfassende Maskenpflicht gilt auch kommende Woche

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

aufgrund des Anstiegs des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz hat der Landkreis Wunsiedel i.F. die Beibehaltung der Maskenpflicht auch im Unterricht verfügt. Wir bedauern es, dass wir keine besseren Mitteilungen haben, bitten Sie aber auch zu bedenken, dass diese Maßnahmen letztlich der Gesunderhaltung Ihrer Kinder und der gesamten Schulfamilie dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Niedermeier, Schulleiter

 

Hier die Anordnung im Original:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Schulleitungen,

im Landkreis Wunsiedel i. F. liegt der Wert der 7-Tage-Inzidenz zum jetzigen Zeitpunkt bei 43. Gemäß Stufenplan tritt damit nach Absprache mit dem Gesundheitsamt und der Schulaufsicht Stufe 2 in Kraft, wobei der Schwellenwert keine zwingende Voraussetzung dafür ist.

Da aller Wahrscheinlichkeit der Wert bis zur kommende Woche den Grenzwert der Stufe 3 erreichen wird, werden verschiedene Maßnahmen getroffen.

Nachdem das Geschehen sich im Landkreis aber so verhält, dass die Infektionen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus der Schule kommen, sondern vereinzelt in die Schulen hineingetragen wurden, wurde auf Vorschlag des Gesundheitsamtes und in Abstimmung mit der Führungsgruppe des Landratsamtes Wunsiedel i. F. bis auf Weiteres folgende Regelung getroffen:

  1. Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schüler aller Jahrgangsstufen.
  2. Sportpraktische Inhalte sind zulässig, soweit dabei ein Tragen von MNB zumutbar/möglich ist und der Mindestabstand von 1,5m unter allen Beteiligten eingehalten wird.
  3. Musikunterricht mit Blasinstrument und Gesang ist ausschließlich in Form von Einzelunterricht mit erhöhtem Mindestabstand (2,5m) zulässig.
  4. Bei Auftreten von Erkältungs-bzw. respiratorischen Symptomen:
    Ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung ist erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.

Diese Regelungen gelten zunächst für die Woche vom 21. – 25. September.

Da die Fälle in den Schulen bisher vereinzelt und punktuell auftreten, wird vorerst auf die Wiedereinführung des Mindestabstands und den damit verbundenen Klassenteilungen und dem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht verzichtet!

Herzliche Grüße 

Günter Tauber

Schulamtsdirektor

Staatliches Schulamt Wunsiedel im Fichtelgebirge

Jean-Paul-Straße 9
95632 Wunsiedel

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