Vorgehen bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

was bei Auftreten von Erkältungssymptomen oder bei einem bestätigten COVID-19- Fall zu tun ist, erfahren Sie, wenn Sie u.a. Schreiben aus dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege lesen.

1. Vorgehen bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen bei einer Schülerin bzw. bei einem Schüler

Da dem Schulleiter nicht aufgebürdet werden kann, den Verdacht auf eine COVID-19 Infektion zu stellen, kommt das unten beschriebene Vorgehen entsprechend den RKI-Empfehlungen (Epidemiologisches Bulletin 19/2020) bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen bei einer Schülerin bzw. bei einem Schüler zur Anwendung:

  • Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit ist das Kind sofort vor Ort in der Schule bis zur Abholung durch die Eltern zu isolieren. Die Eltern müssen auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hingewiesen werden.
  • Schüler bzw. deren Eltern sollen sich anschließend telefonisch mit ihrer Haus-/Kinderarztpraxis in Verbindung setzen oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Der Haus-/Kinderarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht das weitere Vorgehen, z.B. ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist.
  • Die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler darf erst wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, wenn eine Bestätigung des Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, dass der betroffene Schüler unter- sucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde.

2. Vorgehen bei Auftreten eines bestätigten Falls einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschlussklasse

Aus gegebenem Anlass unter Bezugnahme auf unser GMS vom 14.05.2020 (AZ: G54e-G8390-2020/1392-1) weisen wir auf das folgende Vorgehen bei Auftreten eines bestätigten Falls einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschlussklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler hin:

Tritt ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschluss- klasse bei einer Schülerin oder, einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse bzw. der gesamte Abschlussjahrgang auf SARS-CoV-2 getestet. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen (Sicherheitsabstand von > 2 m) unterbrochen werden.

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 19.05.2020, s. 2f.)